Lohn mit Gratis Mahlzeiten
Wenn ein Unternehmen dem Mitarbeiter Gratis Verpflegung anbietet, muss das in der Lohnabrechnung mit dem entsprechenden Wert angegeben werden. Der Bruttoolohn des Mitarbeiters wird um den Wert dieser Mahlzeiten höher und es werden die Sozialbeiträge darauf verrechnet. Die Gratismahlzeiten werden besteuert und das Programm gibt den Wert in die Ziffer 2.1 beim automatischen Bearbeiten des Lohnausweises des Mitarbeiters.
So vorgehen:
Im Menü Lohnabrechnung -> Erstellen, in der Liste den Monat, das Jahr und den Namen des Mitarbeiters auswählen und die Lohnart 1900 "Gratisverpflegung" hinzufügen und den Betrag eingeben.

Da die Beträge der Gratis-Mahlzeiten nicht effektiv mit dem Lohn ausbezahlt, sondern nur für die Berechnung der Abzüge der Sozialleistungen berücksichtigt werden, fügt das Programm automatisch die Lohnart 5100 Ausgleich Naturalleistungen hinzu, um den Nettobetrag zu korrigieren.
