Mutterschaftsentschädigung
Die Mutterschaftsentschädigung wird von der AHV-Kompensationskasse 14 Wochen lang ab der Geburt des Kindes bezahlt. Die Entschädigung beträgt '80% des Bruttolohns vor der Geburt.
Der Arbeitgeber entscheidet ob
- die Kompensationskasse der Mitarbeiterin die Entschädigung direkt überweist
In diesem Fall bekommt die Mitarbeiterin die Entschädigung direkt von der AHV-Kompensationskasse (80%) - das Unternehmen den Lohn weiterhin komplett überweist (100%) und die Entschädigung von der Kompensationskasse behält
- das Unternehmen den reduzierten Lohn überweist (80%). Es wird praktisch der Mitarbeiterin die Entschädigungen von der Kompensationskasse überwiesen
Mutterschaftsentschädigung der Mitarbeiterin direkt überwiesen
Für das Unternehmen ist es, wie wenn die Mitarbeiterin unbezahlten Urlaub hätte.
Bezahlung des Lohns zu 100 %
Das Unternehmen bezahlt der Mitarbeiterin den Lohn 100% und behält die Entschädigungen von der Kompensationskasse.
- In diesen Fällen vorgehen, wie auf der Seite "Lohn 100%"steht
- Entschädigung mit Lohnart 2040 Mutterschaftsentschädigung angeben
- Der Arbeitgeber muss entscheiden, ob er den Nettolohnausgleich anwenden will
Bezahlung des reduzierten Lohns (80 %)
Das Unternehmen bezahlt der Mitarbeiterin weiterhin den Lohn, aber reduziert.
- Der Prozentsatz des Lohns kann verschieden sein, je nach Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag.
- Vorgehen, wie auf Seite Fixer Lohn 80% steht
- Bezahlter Lohn während der Abwesenheit mit Lohnart 1305 angeben
- Für die Entschädigung Lohnart 2054 Mutterschaftsentschädigung 80%


