Absenzen und Entschädigungen

Entschädigung für Absenz

Absenzperioden während deren der Mitarbeiter einen Lohn oder eine Entschädigung bekommt.

Je nach Fall müssen Sie anders vorgehen:

  • Bezahlung des fixen Lohnes 100%
    Der Arbeitgeber bezahlt den Lohn zu 100%. Da solche Entschädigungen nicht für Sozialleistungen beitragspflichtig sind, ist es obligatorisch, das bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen.
  • Bezahlung des fixen Lohnes reduziert (z.B. 80%)
    Die Lohnreduktion angeben, die der Arbeitgeber während der Absenzzeit bezahlt und die Entschädigungen für den normalen Lohn.
  • Stundenlohn
    Die Lohnabrechnung und der bezahlten Entschädigungen werden nicht für Stundenlöhne angewendet.
  • Entschädigung für Schlechtwetter oder Kurzarbeit (Monatslöhne und Stundenlöhne).

In den verschiedenen Kasuistiken gilt immer die gleiche Logik:

Zusätzliche Informationen

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