Absenzen und Entschädigungen
Entschädigung für Absenz
Absenzperioden während deren der Mitarbeiter einen Lohn oder eine Entschädigung bekommt.
Je nach Fall müssen Sie anders vorgehen:
- Bezahlung des fixen Lohnes 100%
Der Arbeitgeber bezahlt den Lohn zu 100%. Da solche Entschädigungen nicht für Sozialleistungen beitragspflichtig sind, ist es obligatorisch, das bei der Lohnabrechnung zu berücksichtigen. - Bezahlung des fixen Lohnes reduziert (z.B. 80%)
Die Lohnreduktion angeben, die der Arbeitgeber während der Absenzzeit bezahlt und die Entschädigungen für den normalen Lohn. - Stundenlohn
Die Lohnabrechnung und der bezahlten Entschädigungen werden nicht für Stundenlöhne angewendet. - Entschädigung für Schlechtwetter oder Kurzarbeit (Monatslöhne und Stundenlöhne).
In den verschiedenen Kasuistiken gilt immer die gleiche Logik:
- Unfall (nach UVG)
- Krankheit und Entschädigung von der Versicherung Lohnverlust wegen Krankheit.
- Mutterschaftsentschädigung
- Entschädigung für Schlechtwetter oder Kurzarbeit
Zusätzliche Informationen
- Normen und Richtlinien
Angaben zu den verschiedenen Kasuistiken. - Logik des Programms
Allgemeine Angaben wie das Programm die Thematik anpackt. - Tage berechnen.
Angaben über einige Methoden zum Berechnen der Absenztage. - Versicherungsentschädigungen
Das Berechnen der Entschädigung hängt unter anderem von den Daten, die den Lohn betreffen und der Versicherung mitgeteilt worden sind.
